Die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Dessau-Roßlau belief sich im Jahr 2015 auf die Quote von 4,1%. Das waren in Summe 999 Personen, davon 317 Minderjährige. Die meisten Flüchtlinge (804 Personen) kamen aus den Herkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak. Alle Flüchtlinge wurden aufgrund des leerstandes von Wohnungen dezentral untergebracht. Für das Jahr 2016 wurde für die Stadt Dessau-Roßlau durch das zuständige Ministerium für Inneres und Sport eine Aufnahmequote von 3,7 % festgesetzt. Da sich die Flüchtlingszahlen bundesweit täglich ändern und zunehmen, wäre es reine Spekulation, hier Zahlen zu nennen, was Dessau-Roßlau in 2016 erwartet. Diskutiert wird eine finanzielle Pauschale, von Bund und Land zu zahlen, in Höhe von 8.600 EUR pro Flüchtling. In dieser Pauschale sollen die Leistungen für Unterbringung, Betreuung sowie weitere Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz eingeschlossen sein. Die leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG), die einen Barbedarf (Taschengeld bzw. Regelsatz) in Form von Geldleistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung als Sachleistungen beinhalten. Sie erfassen den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs-und Verbrauchsgütern (§ 3 Abs. 1, Satz 1bis 4 AsylbLG) sowie den notwendigen Bedarf zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (§ 3 Abs. 1, Satz 5 bis 9, AsylbLG.) Darüber hinaus werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) gewährt, da die Leistungsberechtigten in der Regel von der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Hinzu kommen Leistungen (§6 AsylbLG), z.B. besondere Bedarfe für Schwangere, Behinderte und Pflegebedürftige. Das Ganze gilt für die ersten 15 Monate, danach werden die Leistungen, unter bestimmten Voraussetzungen, auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben (§ 2 AsylbLG). Welche Kosten kommen auf uns zu? Insgesamt sind für das Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 16.426.600 EUR geplant. Von einer Refinanzierung durch Bund und Land kann nur im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Regelungen ausgegangen werden. Für insgesamt 10.226.500 EUR fehlen derzeit die Planungsgrundlagen, d.h. diese Summe ist risikobehaftet und könnte den Dessau-Roßlauer Haushalt erheblich belasten. Es gibt zwar positive Aussagen zur Refinanzierung, aber es stehen weiterhin konkrete Regelungen im Rahmen einer Verordnung zum Asylbewerbergesetz bzw. Finanzausgleichsgesetz aus, die zur Planung entsprechender Erträge herangezogen werden können. Herangezogen werden können heißt aber nicht herangezogen werden müssen. In diesem Umfang ist der städtische Haushalt risikobehaftet, sofern Bund und Land dieser Refinanzierung nicht im vollen Umfang nachkommen. Nachzulesen im Vorbericht des Haushaltsentwurfes 2016. Für die Betreuung der Flüchtlinge musste die Stadt Dessau-Roßlau zusätzlich 34,65 Arbeitsstellen schaffen, von denen bereits 11,65 besetzt sind. Die Kosten für dieses zusätzliche Personal trägt zurzeit die Stadt. Es laufen Verhandlungen mit dem Land, das diese Personalkosten innerhalb der Pauschalen verrechnet werden und dadurch diese Pauschalen erhöht werden müssen. Das Ergebnis steht in den Sternen. Asylverfahren ziehen sich in die Länge. Nicht alle Flüchtlinge kommen aus Kriegsgebieten, sondern kommen aus sicheren Drittstaaten. Aus diesem Grund fordern wir ein beschleunigtes Asylverfahren und eine sofortige Abschiebung von Personen, die das Asylrecht missbraucht haben. Es ist verwunderlich, wie viel Flüchtlinge auf ihrer Flucht ihr wichtigstes Dokument, den Ausweis, verloren haben, aber ihr Handy sicher transportiert haben.