Der asylpolitische Sprecher und stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner hat in einer Kleinen Anfrage die Kosten für die externe Unterbringung von Asylbewerbern abgefragt. Mehr als 70 Millionen Euro haben die Landkreise und kreisfreien Städte 2016 für die Anmietung der Unterbringungen ausgegeben. Die Leerstandskosten dagegen konnten nicht vollständig ermittelt werden, da diese laut Antwort der Landesregierung teilweise entweder „nicht erhoben“ wurden oder „nicht bezifferbar“ seien. Insgesamt sind in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis und Stendal Leerstandskosten in Höhe von über 6 Millionen Euro aufgelaufen. Da für rund ein Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, die Landkreise Wittenberg und Harz) keine Angaben gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass der Gesamtbetrag für 2016 bei weit über 10 Millionen Euro liegen dürfte. Eine Prognose der Gesamtkosten für 2017 und 2018 soll laut Landesregierung nicht möglich sein. Dazu sagte Kirchner heute: „Es kann nicht sein, dass wir Millionen Euro Steuergelder für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgeben, aber gleichzeitig keine Antworten dazu erhalten, wie hoch die Leerstandskosten sind. Ohne diese Angaben sind weitere Planungen unmöglich. Es ist das Geld unserer Steuerzahler, damit muss sorgsam gewirtschaftet werden. Jeder Euro, der verschwendet wird, fehlt unseren Bürgern und vor allem unseren Familien im Land. Ohne Leerstandsbilanz ist eine Prognose für die kommenden Jahre unmöglich.“ Befremdlich sei auch, dass die Landesregierung offenbar bereits bekannte Leerstandskosten in der Anfrage nicht beantwortet habe. So hatte die Volkstimme im Januar 2017 bereits berichtet, monatlich fielen allein in Magdeburg Leerstandskosten in Höhe von 394.000 Euro an. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion werden diese dagegen als „nicht bezifferbar“ bezeichnet. „Die Landesregierung hat den Kommunen vorgegeben, eine bestimmte Anzahl an Plätzen für Asylbewerber zu schaffen. Nun stehen diese teilweise leer und die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen. Wir werden daher einen Selbstbefassungsantrag im zuständigen Sozialausschuss des Landtags einbringen. Wir brauchen ein schlüssiges Konzept für die Nutzung der teils jahrelang angemieteten Unterkünfte, für die es kein Sonderkündigungsrecht gibt. Es muss Schluss sein mit dieser Steuergeldverschwendung. Unabhängig davon sollte man darüber nachdenken, ob die nicht genutzten Plätze, solange sie ohnehin vorgehalten werden, an obdachlose Menschen aus Sachsen-Anhalt vergeben werden könnten“, so Kirchner abschließend.
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