Die Krise der Altersversorgung in Deutschland hat viele Ursachen. Die niedrige Geburtenrate, der Mangel an gesellschaftlicher Solidarität, der Jugendwahn, die mangelnde Wertschätzung gegenüber unseren Alten und der abnehmende familiäre Zusammenhalt wirken zusammen, verstärken sich wechselseitig und schwächen das, was den Kern der Altersversorgung ausmacht: die Sorge der Jungen für die Alten. Die Politik der etablierten Parteien wird dieser Komplexität nicht gerecht. Sie nimmt nur den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung in den Blick und blendet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Familienpolitik aus. Die tieferen Ursachen der Rentenkrise werden so nicht bekämpft, der Teufelskreis nicht durchbrochen. Das Resultat ist eine permanente Anpassung nach unten. Beitragssätze und Renteneintrittsalter werden stetig erhöht, das Rentenniveau sinkt und reicht oft nicht mehr zu einem Leben in Würde aus. Die Folge ist Frust auf allen Seiten: Beitragszahler klagen über hohe Beiträge, Rentner über Renten, die zum Leben nicht reichen, und niemand kann die Hoffnung haben, daß sich daran irgendetwas ändert. Die Rente bedarf einer radikalen, an die Wurzel gehenden Reform, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Zugleich muß sie zur Kenntnis nehmen, daß sich Fehlentwicklungen von Jahrzehnten nicht innerhalb weniger Jahre korrigieren lassen, darf diese Fehlentwicklung aber trotzdem nicht hinnehmen. An der niedrigen Geburtenrate wird sich in Deutschland so schnell nichts ändern, kurzfristige Maßnahme zur Überbrückung des aktuellen Geburtendefizits müssen aber mit langfristigen Maßnahme zu seiner Behebung einhergehen. Generationensolidarität muß sein, richtig ist aber auch, daß Solidarität umso stärker ist, je maßvoller sie beansprucht wird. Überbeanspruchung schwächt die Bereitschaft zu Solidarität. Hier muß eine neue Abwägung getroffen werden, die dafür sorgt, daß unser Rentensystem nachhaltig stabil bleibt. Daß die nach dem Umlageverfahren arbeitende Rentenversicherung aufgrund des extrem niedrigen Geburtenniveaus keine auskömmliche Rente garantieren kann, ist bekannt. Die von der etablierten Politik propagierte Masseneinwanderung wiederum verschlimmert die Probleme des Renten- und Sozialsystems nur, anstatt zu ihrer Überwindung beizutragen. Die Altersversorgung ist somit zwingend um eine Komponente der Eigenverantwortung zu ergänzen. Diese Komponente muß aber so gestaltet sein, daß auch Geringverdiener sie wahrnehmen können, und sie darf kein Subventionsprogramm für die Versicherungskonzerne darstellen. Eine Reform der Altersversorgung muß zweierlei leisten: die Armut an Kindern kurz und mittelfristig kompensieren, aber langfristig dafür sorgen, daß wieder mehr Kinder geboren werden. Das wiederum ist Aufgabe der Familienpolitik, die nicht von der Rentenpolitik losgekoppelt werden darf und viel stärker auf die Altersversorgung auszurichten ist. Die Einheit von Familien- und Rentenpolitik umfaßt dabei auch kulturelle Aspekte wie die Wertschätzung gegenüber den Alten. Unsere Rentenpolitik ruht somit auf drei Säulen: An erster Stelle steht die Stärkung unserer umlagefinanzierten Rentenversicherung, an zweiter Stelle die Förderung von Eigenversorge in Form des Erwerbs einer selbstgenutzten Immobilie und an dritter Stelle die gezielte Förderung von Familien mit Kindern. 1. Säule: Umlagefinanzierte Erwerbstätigenversicherung! Die Grundlage unseres Rentensystems ist und bleibt die allgemeine, umlagefinanzierte und nicht profitorientiere Rentenversicherung. Sie macht uns unabhängig vom Kapitalmarkt, sie ist Ausdruck von gesellschaftlicher Solidarität, sie überzeugt durch niedrige Verwaltungskosten und sorgt so dafür, daß die Versicherten ein Maximum an Leistung erhalten. Niemand kann uns glauben machen, es würde für die Versicherten besser, wenn mehrere Versicherungskonzerne mit ausgeprägtem Gewinninteresse und eigenem Verwaltungsapparaten diese Aufgabe übernehmen. Aufgabe des Rentensystems ist nicht, Versicherungskonzernen neue Märkte zu erschließen, sondern die Solidarität der Jungen mit den Alten zu organisieren. Eine Pflicht zum Abschluß eines privaten Vorsorgevertrags bei einer Versicherung nach Art der Riester-Rente lehnen wir deshalb entschieden ab. Dies wäre nichts anderes als ein großangelegtes Subventionsprogramm für die private Versicherungswirtschaft. Außerdem würden wir uns dadurch von einem in höchstem Maße krisenanfälligen Kapitalmarkt abhängig machen. – Alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen! Unser umlagefinanziertes System hat unschlagbare Stärken; es krankt aber daran, daß Beamte, Abgeordnete und Unternehmer nicht einzahlen. Beamte und Abgeordnete sind dabei durch eigene Pensions- und Versorgungsregelungen in einer Weise überprivilegiert, die nicht mehr zu rechtfertigen ist und unsere öffentlichen Haushalte künftig enorm zu belasten droht. Damit muß Schluß sein: Wir müssen dafür sorgen, daß ausnahmslos alle in das öffentliche Rentensystem einzahlen! – Beitragsbemessungsgrenzen abschaffen! Den Rentenbeiträgen muß das gesamten Einkommen, egal wie hoch es ist, zugrunde gelegt werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb derjenige, der 2000€ brutto pro Monat verdient, 18% Rentenbeitrag bezahlt, während derjenige, der 10000€ brutto pro Monat verdient, real nur ca. 10% bezahlt, weil das Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze von 5700€ (Ost) liegt, nicht berücksichtigt wird. – Ost- und Westrenten angleichen! Über ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung gelten für die Berechnung der Renten in Ost und West immer noch unterschiedliche Werte. Das ist ein Armutszeugnis für die etablierte Politik. Wir wollen die sofortige Angleichung der Rentenwerte, nicht erst bis 2025, wie von der Bundesregierung geplant. Wir sind ein Volk. – Rentenniveau festschreiben! Wenn wir das umlagefinanzierte System so einstellen, daß alle Erwerbstätigen einzahlen, aber das heutige Niveau der Rentenhöhe und des Renteneintrittsalters festschreiben, ist damit die langfristige Finanzierbarkeit gesichert und die Abwärtsspirale beendet. Als erste Säule der Rente für Deutschland finanziert die umlagefinanzierte Rente in den niedrigen und mittleren Lohngruppen nicht mehr als ein absolutes Existenzminium. Sie muß deshalb durch private Vorsorge ergänzt werden. Dazu dient die Eigenheimförderung. 2. Säule: Eigenheimförderung Ob die Rente zum Leben reicht, hängt entscheidend von den Mietkosten ab. Im Alter keine Miete zahlen müssen, ist die halbe Rente. Eine umsichtige Altersvorsorge muß diesen Aspekt viel stärker als bislang berücksichtigen. Um möglichst vielen auch und gerade einkommensschwachen Bürgern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu ermöglichen, soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein spezielles Bausparmodell auflegen, bei dem zu einer monatlichen individuellen Sparrate von bis zu 200€ ein bestimmter Prozentsatz der Rate staatlicherseits zugeschossen wird. Das Bausparmodell ist so gestaltet, daß die komplette Kaufsumme angespart wird, an die Sparphase also keine Kreditphase anschließt. Der Prozentsatz des Zuschusses zur monatlichen Sparrate nimmt gestaffelt nach Einkommensklassen ab, je höher das Einkommen ist. Der Zuschuß beginnt bei einem Satz von 200% zur monatlichen Sparrate bei einem monatlichen Bruttogehalt unter 1000€ und endet bei 20% bei einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 3000 und 3500€. Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 3500€ können die Bausparhilfe nicht in Anspruch nehmen. Die Bausparsumme ist auf maximal 150.000€ begrenzt. Die Bausparhilfe ist für Personen gedacht, die ein Vermögen zum Erwerb einer angemessenen Immobilie ansparen wollen, deren Finanzkraft dafür aber nicht oder nicht vollständig ausreicht. Die Bausparhilfe soll auch Gering- und Durchschnittsverdienern ermöglichen, in angemessener Zeit ein Vermögen aufzubauen, das zum Erwerb einer Immobilie ausreicht. Voraussetzung für Inanspruchnahme der Bausparhilfe ist, daß die geförderte Person nicht bereits eine nutzbare Immobilie besitzt und abgesehen von der durch Förderung erworbenen Immobilie über Vermögen in Höhe von nicht mehr als 50.000€ verfügt. Während die linken Parteien den Bürger in Abhängigkeit vom Staat halten wollen, besteht unser Leitbild in einer durch Eigentum abgesicherten Freiheit, die allein echte Freiheit ist, weil sie auch vom Staat unabhängig macht. Eine Eigenheimförderung, die diesen Namen verdient, ist außerdem angesichts der im europäischen Vergleich immer noch niedrigen Eigentümerquote in Deutschland geboten. Gerade Ostdeutschland, wo günstiger Wohnraum in Fülle vorhanden ist, würde davon profitieren. Wenn wir durch Anreize wie die Eigenheimförderung die sog. Ruhesitzmigration reduzieren und dafür sorgen würden, daß so mancher Rentner seinen Lebensabend in Ostdeutschland statt im Ausland verbringt, wären damit eine Fülle wünschenswerter Nebeneffekte verbunden: eine Stabilisierung der Immobilienpreise in Ostdeutschland und in ländlichen Regionen, eine Wiederbelebung des ländlichen Raums und eine Stärkung der deutschen Einheit. Zusätzlich möchte die AfD Sachsen-Anhalt den Neubau einer selbst genutzten Immobilie mit 40.000 Euro (acht Jahre zu 5.000 Euro) nach altem Vorbild fördern. Sanierung von Bestandsimmobilien soll mit der Hälfte gefördert werden. Außerdem soll diese Förderung durch ein Baukindergeld in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr und pro Kind erhöht werden. Diese Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Hierbei gelten Einkommensgrenzen von 50.000€ brutto jährlich für Einzelpersonen und 100.000€ für Ehepaare. 3. Säule: Familien mit Kindern Das umlagefinanzierte Rentensystem fußt nicht auf dem Gedanken, daß ein Mensch eine Rente erhält, weil er in früheren Jahrzehnten in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Das umlagefinanzierte Rentensystem fußt auf der Grundlage, daß die arbeitende Generation eine hinreichende Zahl an Kindern hervorbringt, die mit ihrem Eintritt ins Berufsleben die Renten ihrer Eltern bezahlen. Das umlagefinanzierte deutsche Rentensystem ist damit eine zutiefst staatstragende und solidarische Form der Altersversorgung. Ein solches System aber muß scheitern, wenn die Menschen im Rahmen einer durch Konsumzwang entsolidarisierten Gesellschaft dazu verleitet werden, materiellen Wohlstand über familiäre Solidarität zu stellen. Kinder sind aber nicht nur notwendig für die Stabilität und hinreichende Höhe der umlagefinanzierten Grundrente, sie verbürgen dem, der Kinder hat, auch ein Stück persönlicher Sicherheit im Alter. Kinder helfen ihren alten Eltern nicht nur in materieller Hinsicht. Sie sind für ihre Eltern da, unterstützen sie bei Besorgungen und Verrichtungen, und nicht wenige Kinder pflegen ihre alten Eltern zuhause. Eine umsichtige Rentenpolitik, ist daher auch immer geburtenfördernde Bevölkerungspolitik. Die Forderung der AfD Sachsen-Anhalt, daß Kinderfreundlichkeit im Interesse einer ausgeglichenen Geburtenbilanz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden muß, hat bereits Eingang ins Bundeswahlprogramm unserer Partei gefunden. Vor diesem Hintergrund hat unser Landesverband bereits eine Reihe von Instrumenten zur gezielten Förderung von Familien mit Kindern erarbeitet, die aber durch weitere Instrumente ergänzt werden müssen: – Kostenlose Kita! Zur Entlastung von Familien ist sicherzustellen, daß die Kosten für Schul- und Lernmaterial sowie die Kosten für Kita und Hort ebenso entfallen, wie die Kosten der Schulspeisung. – Landeskindergeld einführen! Das bundeseinheitliche Kindergeld ist durch Einführung eines Landeskindergeldes nach sächsischem und bayrischem Vorbild zu ergänzen und so den tatsächlichen Belastungen der Familien anzupassen. – Erziehungszeiten besser anrechnen! Erziehungszeiten sind anders als bislang nicht nur im Umfang von drei, sondern im Umfang von sechs Jahren auf die Rente anzurechnen. Dadurch ergibt sich eine Verdopplung von derzeit 58€ auf 116 € Rentenleistung pro Erziehung eines Kindes. Wenn beide Eltern in gleichem Umfang an der Kinderziehung beteiligt sind, ist der Rentenanspruch auf beide Eltern aufzuteilen. Dabei gelten nur Erziehungszeiten, die in Deutschland oder von Deutschen im Ausland abgeleistet wurden. – Pflegegeld verdoppeln! Pflegebedürfte Senioren, die zuhause zumeist von Familienangehörigen gepflegt werden, erhalten ein sog. Pflegegeld. Die aktuellen Sätze sind jedoch gemessen an dem, was die Heimbetreuung kostet, viel zu niedrig. Wir fordern daher die Verdopplung dieser Sätze. Bei Pflegegrad 5 – dem höchsten Pflegegrad – besteht dann ein Anspruch auf 1802€ statt 901€. Die Betreuung zuhause ist das Beste für unsere Großeltern und ist ebenso wie der Kindesunterhalt Ausdruck gelebter Familiensolidarität, die wir viel stärker fördern müssen. Das Landeskindergeld und die Bausparhilfe können dabei nur von Bürgern beansprucht werden, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Ausgenommen hiervon sind deutsche Volkszugehörige. Das Drei-Säulen-Modell der AfD-Sachsen-Anhalt setzt auf starke Familien und Bürger, die sowohl für sich selbst Verantwortung übernehmen als auch für ihre Mitbürger einstehen. Das Drei-Säulen-Modell der AfD-Sachsen-Anhalt ist ein Modell, das gesellschaftliche Solidarität, Eigenverantwortung und eine Förderung der Familien aufeinander abstimmt, das niemandem eine unbillige Härte zumutet und eben dadurch absichert, daß die alte Generation auch in Zukunft würdig leben kann.