Regierungsparteien widersetzen sich dem Bundesverfassungsgericht
Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 2014 gefordert hatte, die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitgehend staatsfern zu besetzen, und das Deutsche-Welle-Gesetz dieser Verfassungsvorgabe bisher nicht gerecht wird, haben am Freitag alle übrigen Bundestagsfraktionen den Antrag der AfD-Fraktion, das Gesetz verfassungskonform zu gestalten, zurückgewiesen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für die Deutsche Welle verbindlich ist.
Dazu erklärt der Abgeordnete Thomas Ehrhorn, der den Gesetzesantrag im Bundestag begründet hat:
„Auf welcher Seite in Deutschland die Verfassungsfeinde sitzen, ist spätestens jetzt für jedermann offensichtlich. Dass sich selbst die Regierungsparteien den klaren Anweisungen des Verfassungsgerichts widersetzen, spricht Bände. Seit langem brechen die Altparteien in vielen Bereichen die Vorgaben unseres Grundgesetzes und müssten längst unter Verfassungsschutzbeobachtung stehen.
Es ist schon ungeheuerlich, dass sich eine Regierungspartei, wie die CSU, von hochrangigen Verfassungsexperten gutachterlich bestätigen lässt, dass Angela Merkels unkontrollierte Masseneinwanderung reiner Rechtsbruch ist, und sich dann ungeniert daran weiter beteiligt. Dass das Altparteienkartell nun aber auch noch gegen ein eindeutiges Gerichtsurteil seinen Verfassungsbruch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit fadenscheinigen Begründungen fortsetzen und sich diesen weiterhin zur Beute machen möchten, damit es seine indoktrinierende 68er-Propaganda ungehindert verbreiten kann, ist ein Armutszeugnis. Daraus lässt sich nur die Konsequenz ziehen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner bisherigen Form als Staatsfunk abzuschaffen.“
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