Angesichts wiederholter Messerattacken fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), gezielte Stiche gegen andere Menschen grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. „Damit kann sofortige Untersuchungshaft angeordnet werden und im Falle, dass die Tat von einem Flüchtling ausging, auch eine konsequente Abschiebung erfolgen.“

Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse:

„Täglich werden in Deutschland Menschen mit Messern angegriffen und teilweise schwer verletzt oder gar getötet. Trotz der sehr oft schwerwiegenden Verletzungen wird ein Messerangriff meist nur als gefährliche Körperverletzung betrachtet. Für gewöhnlich wird ein solcher Angriff nur als Tötungsdelikt gewertet, wenn die Verletzungen objektiv lebensgefährlich sind oder der Täter in seiner Vernehmung die Tötungsabsicht einräumt. Die DPolG fordert zu Recht, gezielte Stiche gegen andere Menschen grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. Jeder Täter, der einen anderen Menschen mit einem Messer angreift, nimmt billigend in Kauf, dass er dem Gegenüber Verletzungen zufügt, die im schlimmsten Fall zu dessen Tod führen.“