Die Pläne der EU-Kommission, sogenannte „Sammelklagen“ europaweit einzuführen dürfen nach Auffassung des Stuttgarter AfD-Bundestagsabgeordneten Professor Dr. Lothar Maier (ordentliches Mitglied des Bundestagsausschusses Recht und Verbraucherschutz) nicht zu „amerikanischen Verhältnissen in Deutschland“ führen.

Bei einer Sammelklage erwirbt nicht nur der unmittelbare Kläger Ansprüche, wenn seine Klage erfolgreich beschieden wird. Stattdessen gilt das jeweilige Urteil für alle Personen, die vom selben Sachverhalt in gleicher Weise betroffen sind wie der Kläger. Um ihre Ansprüche rechtskräftig zu sichern, müssen Betroffene also nicht selbst klagen. Der US-amerikanische Ausdruck „class action“ bezieht sich darauf, dass Einzelpersonen nicht mehr nachweisen müssen, dass sie individuell von einem Sachverhalt betroffen sind, sondern nur noch ihre Zugehörigkeit zu der betroffenen Gruppe (class).

Maier: „Die aus den USA bekannte ‚Klageindustrie‘, wobei Anwälte teils ohne Mandat der Betroffenen Unternehmen mit Klagen überziehen, dient nicht dem Verbraucher, sondern lediglich den damit beschäftigten Kanzleien, die sich damit exorbitante Einnahmen verschaffen.

Der Kreis der Klageberechtigten muss deshalb bei einer von Brüssel vorgeschriebenen Sammelklage auf qualifizierte Institutionen aus dem Non-Profit-Bereich beschränkt sein. In Deutschland bieten sich hier die Verbraucherverbände an. Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen müssten sie aus Gründen der Transparenz offenlegen, wie sie die Klage finanzieren

Dem Brüsseler Entwurf zufolge soll ein ausdrückliches Mandat einzelner Verbraucher nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung für eine Klage sein. Hier halten wir eine Mindestzahl konkreter Geschädigter als Klagevoraussetzung für erforderlich, um einem etwaigen Missbrauch – wie in den USA – vorzubeugen.

Eine transparente Mitfinanzierung der Kläger durch Dritte kann unseres Erachtens nur unter strengen Auflagen erfolgen. So sollte ein Gericht die Finanzierung durch Dritte prüfen und Konkurrenten des betroffenen Unternehmens dürfen sich nicht an der Drittfinanzierung beteiligen.

In den USA führen die häufigen Sammelklagen außerdem zu Rechtsunsicherheit und werden in der Wirtschaft zunehmend als Standortnachteil eingestuft. Deshalb sind in dem EU-Gesetzentwurf auch die Interessen der Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.“

Maier verwies im Übrigen darauf, dass die deutsche Zivilprozessordnung schon heute Instrumente enthalte, die eine gebündelte Behandlung gleich gelagerter Ansprüche ermögliche. Auf dieser Grundlage seien hierzulande erfolgreiche Kollektivklagen unter anderem gegen Banken, Energieversorger oder Versicherungsunternehmen geführt worden. Daneben könnten Verbände Kollektivklagen nach dem Unterlassungsklagegesetz und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einreichen. Auch das von den Verbraucherverbänden vorgeschlagene Gesetz über Musterverfahrensklagen geht in dieselbe Richtung.

Auslöser der Diskussion über Sammelklagen waren der VW-Abgasskandal, tausende Flug-Annullierungen bei Ryanair oder der Datenmissbrauch bei Facebook und Capital Analytics. Dadurch werden die Rechte von Verbrauchern durch große Unternehmen oder Internetgiganten verletzt.