Eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag an die Bundesregierung hat ergeben, dass es keinerlei Kenntnisse über eine Förderung von Linksextremisten in Thüringen gäbe. Dies ist bemerkenswert, da es bereits nachweislich zu solchen Fällen gekommen ist.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete aus Süd-Thüringen, Dr. Anton Friesen:

„Es ist schon kurios. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Projekte gefördert werden, die sich gegen die Partei Alternative für Deutschland richten. Dabei haben beispielsweise durch den geförderten Verein „Antifaschistische Kultur und Politik in Südthüringen“ – mehrere Anti-AfD-Veranstaltungen stattgefunden.

Dabei teilt die Bundesregierung theoretisch die Position der AfD: Projekte, die sich ausdrücklich gegen politische Parteien richten und damit willkürlich deren Chancengleichheit beeinträchtigen, sollten nicht förderfähig sein. Es gibt jedoch eine große Kluft zwischen dem, was die Bundesregierung sagt und dem, was sie macht. Denn in der Realität werden Linksextreme im Kampf gegen die AfD sehr wohl staatlich bezuschusst – und das regelmäßig.  

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Wiedereinführung der Demokratieklausel vorsieht. Wird dieser angenommen, müssen sich die Empfänger staatlicher Fördermittel im Kampf gegen Extremismus ausdrücklich selbst zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Für alle demokratischen Parteien sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Aber zwischen Theorie und Praxis liegen bekanntlich manchmal Welten.“