Es sind Presseberichte erschienen, wonach angeblich ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 130 StGB seitens der AfD-Bundestagsfraktion erarbeitet worden sei.

Das ist nicht korrekt. Eine Abschaffung des § 130 StGB ist im Arbeitskreis Recht nie thematisiert worden. Diese Absicht hat auch nie bestanden.

Der Arbeitskreis Recht hat darüber beraten, diesen Paragraphen dahingehend zu reformieren, dass Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Es soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden.