Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass anerkannte Flüchtlinge als Voraussetzungen für den Familiennachzug ein geregeltes Einkommen und ausreichend Wohnraum vorzuweisen haben. Diese Regelung wird allerdings durch § 29 Abs. 2 ausgehebelt. Der hessische AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte erläutert:

„Wer binnen drei Monaten nach seiner Anerkennung als Flüchtling beim Auswärtigen Amt eine fristwahrende Anzeige stellt, hat die Möglichkeit, seine Angehörigen durch einen sogenannten ‚privilegierten Familiennachzug‘ nach Deutschland zu holen. Diese Praxis ist der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt und ermöglicht folglich den Familiennachzug auch ohne ausreichend finanzielle Mittel und ohne ausreichenden Wohnraum. Damit wird eine sinnvolle Gesetzgebung, die vor allem die vom Nachzug betroffenen Städte und Gemeinden entlasten soll, abgeschwächt.“

Die Möglichkeit, seine Familien ohne die Bedingungen des Aufenthaltsgesetzes mittels Online-Formular nach Deutschland zu holen, wird vom Auswärtigen Amt als Möglichkeit empfohlen. Dazu meint Jan Nolte:

„Das Auswärtige Amt rät auf seiner Homepage zum Stellen einer fristwahrenden Anzeige für Syrer. Tatsächlich ist diese aber nicht allein auf Syrer beschränkt, maßgebend ist vielmehr der Status als anerkannter Flüchtling. Auch Nichtregierungsorganisationen empfehlen diese Praxis. Ein solches Vorgehen ist nicht im Interesse des deutschen Steuerzahlers und dem der Städte und Gemeinden, die vor den finanziellen und logistischen Konsequenzen des Familiennachzugs warnen. Leider liegen seitens des Auswärtigen Amtes keine Zahlen vor, die aufzeigen könnten, wie oft der ‚privilegiere Familiennachzug‘ seit 2015 in Anspruch genommen wurde. Auch eine nachträgliche Erhebung sei nicht möglich.“