Bei lediglich 14 Asylbewerbern, die in den Jahren 2013 und 2014 nach Deutschland einreisten, hat eine Überprüfung des BAMF ergeben, dass deren Schutz- bzw. Anerkennungsgründe entfallen sind. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Lars Herrmann hervor (Drs. 19/735). Demnach haben zu den Asylbewerbern, die 2013 zuwanderten insgesamt 369 Überprüfungen stattgefunden, die 8 Fälle ergaben, in denen die Schutz- bzw. Anerkennungsgründe entfielen. Bezüglich der 2014 zugewanderten ergaben 1293 Überprüfungen 6 solcher Fälle.
Das BAMF hat gem. § 73 Abs. 2 a AsylG spätestens nach Ablauf von drei Jahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Anerkennung als Asylberechtigter noch vorliegen (vgl. § 73 Abs. 1 AsylG) und teilt diese Erkenntnisse der zuständigen Ausländerbehörde mit.
Nach einem Bericht in der „Welt“ vom 14.11.2017 kommt das BAMF dieser Hauptaufgabe aber nur unzureichend nach. Diesen Befund sieht Lars Herrmann durch die Antwort der Bundesregierung auf seine Anfrage bestätigt:
„Die Anzahl der Überprüfungen durch das BAMF sind schlicht ein Witz, wenn man gegenüberstellt, wie viele Asylbewerber in diesen Jahren nach Deutschland gekommen sind. Das Bundesamt ist nach unserer Gesetzgebung dazu verpflichtet, die Schutz- und Anerkennungsgründe zu überprüfen. Aufgrund der gesellschaftlichen Verwerfungen im Zuge der Debatte um die Flüchtlingsproblematik wäre auch deutlich mehr Sorgfalt angezeigt, als hier an den Tag gelegt wird.
Es muss im ureigenen Interesse des Staates liegen, die rechtliche Sicherheit der positiv beschiedenen Asylanträge sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern. Da die Bemühungen jedoch derart überschaubar sind, kommt man nicht umhin, festzustellen, dass das BAMF Beihilfe zum Rechtsbruch leistet.
Ich fordere den geschäftsführenden Innenminister und seinen Nachfolger im neuen Kabinett auf, darauf einzuwirken, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Status als Rechtsstaat in diesem Bereich wieder herstellt. Im BAMF sind dazu die entsprechenden personellen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen!“