Vor dem Hintergrund einer wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilten Ärztin, prallen derzeit die Gegensätze von Abtreibungsgegnern und -befürwortern erneut aufeinander.

Die Zahl der Abtreibungen betrug 2016 in Deutschland knapp 100.000 legal getötete Kinder (98.721). Auf die sogenannte „Beratungsregelung“ entfielen 96,1 % der Schwangerschaftsabbrüche. Infolge medizinischer Indikation wurden lediglich 3,8 % der Schwangerschaften beendet (Statistisches Bundesamt). Auf der anderen Seite wurden 2016 nur knapp 4000 Adoptionen (3.976) von Kindern durch die deutschen Behörden genehmigt.

Prof. Dr. med. Axel Gehrke, Mitglied der AfD Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht hier einen krassen Widerspruch gegen ein elementares Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben:

„Wer immer sich in Deutschland dazu entschließt, ein Kind zu adoptieren, steht vor einem Hindernislauf durch die §§ 1741-1772 des BGB und dem Adoptionsgesetz (AdG). Diese Gesetze beinhalten hoch angesetzte Eintrittshürden, an denen häufig Adoptionswillige scheitern. Zentraler Freifahrtschein ist die ,Unbedenklichkeitserklärung‘, eine Entscheidung einer Vermittlungsstelle, die staatlich oder, wesentlich teurer, von privaten Organisationen oder der Kirche getragen wird.

Wir brauchen ein Umdenken, um unsere Gesellschaft kinderfreundlicher zu gestalten. Dazu gehört auch, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Adoption zu überarbeiten um den betroffenen Frauen Anreize zu geben, ihrem Kind das Leben zu schenken. Kirche und Staat müssen anstreben, dass es in unserer Gesellschaft eine Ehre wird, wenn eine Mutter anstatt ihr Kind zu töten, es an einen liebenden Menschen weitergibt. Und es muss gesellschaftlich anerkannt werden, wenn jemand Kinder zur Adoption übernimmt und sie damit vor dem sicheren Tode bewahrt. Wenn es gelänge, die Abtreibungsrate nur um 10 % zu senken, hätten Kirche und Staat über 10.000 Kindern jährlich das Leben gerettet.“