Die Stadt Wanzleben hat in einem Aushang darüber informiert, dass am Wahltag „die Briefwahlvorstände zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr im Landkreis Börde in Haldensleben zusammentreten“. Dies ist laut Bundeswahlordnung unzulässig, da die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erst mit Ende der Wahl um 18 Uhr beginnen darf. Der AfD-Landesverband hat daher sowohl die Landeswahlleiterin als auch den Bundeswahlleiter vorsorglich über diesen ungewöhnlichen Aufruf informiert. Dazu sagte André Poggenburg, AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender: „Bereits bei der Landtagswahl 2016 gab es erhebliche Unregelmäßigkeiten. Nur durch Hinweise von Wahlbeobachtern wurde eine Neuauszählung veranlasst, die dazu geführt hat, dass die AfD aufgrund der hohen ,falsch zugeordneten‘ Stimmenzahlen einen weiteren Abgeordneten in den Landtag entsendet. Daher klingeln auch alle Alarmglocken, wenn in einem Landkreis bereits um 14 Uhr Stimmen ausgezählt werden sollen, obgleich dies schlicht gegen die Bundeswahlordnung verstößt. Viele AfD-Mitglieder und -Wähler sehen solche Unregelmäßigkeiten mit großer Sorge und haben sich daher bereit erklärt, selbst bei der Stimmauszählung ein Auge darauf zu werfen, damit nicht erneut Stimmen zulasten der AfD ,falsch zugeordnet‘ werden oder gleich ganz verschwinden, so wie das bei der Landtagswahl in NRW mit tausenden AfD-Stimmen der Fall war. Auch eine verfrühte Auszählung kann zu einer Wahlanfechtung führen, das möchten wir vermeiden. Wir möchten faire, transparente Wahlen und keine Rechtsunsicherheiten oder Wahlmanipulationen. Geheime und ordnungsgemäße Wahlen sind das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie, da gibt es keinen Verhandlungsspielraum.“ Poggenburg wies entschieden darauf hin, dass Wahlmanipulation kein Kavaliersdelikt sei. Nicht umsonst sei nach dem Skandal um den Wahlbetrug in Stendal, ein ehemaliger CDU-Stadtrat mit 2,5 Jahren Gefängnis bestraft worden.