Am 1. Juni 2017 hatte die AfD-Fraktion Strafanzeige wegen des Verdachts der möglichen Begehung von Straftaten durch den Betreiber der Bohrschlammdeponie Brüchau bei der Staatsanwaltschaft Stendal gestellt sowie zusätzlich im August weitere Informationen zur Gefahrenlage übermittelt und den Sachstand angefragt. Bis heute ist hierzu keine Information ergangen. Daher hat die AfD-Fraktion Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Robert Farle: „Dass die Staatsanwaltschaft es bis heute noch nicht einmal für nötig befunden hat, uns zu antworten, ist für mich als Jurist eine völlig neue Erfahrung. Es ist ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft Stendal hier durch Untätigkeit glänzt. Die Gefahrenlage für Mensch und Umwelt ist offensichtlich und dennoch wird die Bearbeitung weiterhin über Monate verschleppt. Ich erwarte, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg jetzt rasch dafür Sorge trägt, dass dieses Verfahren endlich in Gang kommt. Gleichzeitig erwarte ich auch dienstrechtliche Konsequenzen für diese offensichtliche Untätigkeit, die im Übrigen auch die parlamentarische Arbeit zum Thema behindert.“