Laut Mitteldeutscher Zeitung vom 27.07.2017 hat die Strafkammer des Dessauer Landgerichtes einen 78-Jährigen Senior zu einer Geldstrafe von 1.000 EUR wegen des Diebstahls von 3 Rasierklingen in einem Dessauer Supermarkt verurteilt. Kann der im Rollstuhl fahrende Senior das Geld nicht aufbringen, drohen ihm 25 Tage Haft (25 Tagessätze zu a = 40 EUR). Der Wert der drei Rasierklingen liegt bei 6 EUR. Strafe muss sein, aber wo liegt hier die Verhältnismäßigkeit? Der Senior ist weder vorbestraft noch polizeibekannt. Werden unsere Mitbewohner mit Migrationshintergrund auch angezeigt und so verurteilt?