Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Keuter ergibt, haben sich die Zuwendungen an den UNHCR in den letzten 20 Jahren außerordentlich erhöht. Wurden 1997 noch 19,2 Millionen US Dollar gezahlt, waren es 2007 schon 33,2 Millionen US Dollar und im Jahr 2017 sogar 476,9 Millionen US Dollar.
Deutschland beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zusätzlich an dem Resettlement-Programm des UNHCR. Um von diesem speziellen Resettlement-Verfahren profitieren zu können, muss die betroffene Person vom UNHCR als Flüchtling anerkannt sein und gewisse Kriterien erfüllen.
Keuter wollte wissen, wie viele Flüchtlinge über dieses Resettlement-Programm zusätzlich seither in die Bundesrepublik einreisen durften. Nach Angaben der Bundesregierung sind dies 3.001 Flüchtlinge (Stand: 16. April 2018). Zur Frage, wie viele Personen darüber hinaus über den Familiennachzug eingereist sind, konnte die Bundesregierung leider keine Angaben machen.
Des Weiteren teilte die Bundesregierung auf Fragen von Keuter mit, dass die Europäische Union gegenüber Deutschland nicht berechtigt sei, mit Rechtswirkung für Deutschland Zusagen an die Vereinten Nationen zur Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen abzugeben. Zwar habe die Europäische Kommission die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, mindestens 50.000 Neuansiedlungsplätze für die Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Drittländern bis zum 31. Oktober 2019 zu schaffen, eine verbindliche Zusage habe die Europäische Kommission dem UNHCR aber nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erteilt.
Keuter will nun der Frage nachgehen, aus welchen Gründen die Zuwendungen an den UNHCR so exorbitant gestiegen sind.