Wissenschaftlich nicht fundierte Grenzwerte gefährden Automobil-Arbeitsplätze und enteignen Diesel-Besitzer
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die Überprüfung der europäischen NO2-Grenzwerte beantragt, die seit 2010 in deutschen Städten zur Anwendung kommen. Die Grenzwerte hatten zuletzt im Rahmen des Gerichtsurteils über Fahrverbote eine große Rolle gespielt. Solche Verbote würden Millionen von Diesel-Besitzer kalt enteignen. Die von der EU geplante weitere Verschärfung der Grenzwerte gefährdet massiv Automobil-Arbeitsplätze in Deutschland.
Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard hat in seiner Rede im Deutschen Bundestag auf die Willkür und die Irrationalität bei der Bemessung der bisherigen Grenzwerte hingewiesen: „Der Diesel-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Stickstoffdioxid in Konzentrationen unter 900 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt. Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für Arbeitsplätze beträgt in Deutschland 950 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für die Außenluft beträgt selbst im Umwelt-sensiblen Kalifornien 100 Mikrogramm pro Kubikmeter.“
Bernhard kritisiert, dass die EU und Deutschland sich an einer WHO-Empfehlung für 40 µg/m3 aus dem Jahr 1997 orientieren, die jedoch nur auf epidemiologischen Studien, also auf rein statistischen Hochrechnungen basiert. Bernhard weiter: „Versuche der WHO in den Jahren 2000 und 2005, diese Schätzungen mit klinischen Studien zu bestätigen, sind krachend gescheitert. Auch mit einem Hinweis auf die Expertenanhörung beim Fahrverbote-Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fordert die AfD daher die Bundesregierung auf, eine neuerliche Überprüfung des Grenzwertes von 40µg/m3 NO2 herbeizuführen. Deutsche Arbeitsplätze in der Automobilindustrie müssen geschützt werden! Die kalte Enteignung von Besitzern von Diesel-Fahrzeugen muss vermieden werden!“
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