Bezüge des Ex-Bahnchefs – AfD beantragt Prüfung durch Bundesrechnungshof
Die öffentliche Berichterstattung im Frühjahr 2017 vermittelte das Bild, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Herr Dr. Rüdiger Grube, sei aus eigenem Willen aus seinem Amt geschieden. Wenn ein Vorstandsvorsitzender aber aus eigenem Willen kündigt und das Unternehmen verlässt, stehen ihm in der Regel nur Bezüge bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu – es sei denn, es ist vertraglich anderes vereinbart.
Durch den Geschäftsbericht der DB AG wurde öffentlich, dass Herr Dr. Grube im Jahr 2017 noch 2,251 Mio. Euro allein von der DB AG erhalten hat. Der Bundestagsausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur wird sich in seiner Sitzung am 18. April mit dem Sachverhalt befassen.
Die AfD-Fraktion wird hierzu einen Antrag auf Prüfbitte durch den Bundesrechnungshof einbringen. Der Bundesrechnungshof soll gebeten werden, die Rechtmäßigkeit der Zahlungen zu prüfen.
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