Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer äußert sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Enrico Komning:

„Keiner wird den Kommunen vorwerfen können, blind zu sein, wenn es um die Erschließung neuer Einkommensquellen geht. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer kommt ihnen da gerade recht.

Wie genau eine Grundsteuerreform aussehen wird, weiß bis heute niemand, zu viele Modelle stehen im Raum und die Bundesregierung hat keinen Plan. Sicher ist nur, für Hauseigentümer, die in ihren vier Wänden wohnen, wird es teurer. Gerade in den Dörfern, wo die Grundstücke und Häuser traditionell größer sind und mehr Wohnraum sicherlich nicht auf größeren Wohlstand schließen lässt, wird es zu massiven Steuererhöhungen kommen, denn Länder und Kommunen werden das Geschenk des Verfassungsgerichts dankbar annehmen. Dies trifft wieder einmal die Landbevölkerung und beschleunigt die Abwanderungsbewegung in die Städte. Damit wird der Druck auf den städtischen Wohnungsmarkt weiter verschärft.

Gerade Menschen, die mit dem eigenen Haus fürs Alter vorgesorgt haben, werden somit teilenteignet, denn die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Die Bundesregierung sollte drüber nachdenken, die Grundsteuer mit den anderen Substanzsteuern abzuschaffen, denn sie stellen letztlich immer Doppelbesteuerungen dar. Eine umfassende Steuerreform könnte dann den Einnahmeausfall für Länder und Kommunen ausgleichen.

Die AfD wird jedenfalls entschieden dafür eintreten, dass die Menschen auf dem Land, die ihr mühsam erspartes Geld in die eigenen vier Wände gesteckt haben, nicht zur Melkkuh werden.“