„Soli“-Erhebung ist verfassungswidrig – Die Bürger müssen entlastet werden – Von 20 Milliarden im Jahr landen nur fünf Milliarden in Neuen Bundesländern

„Der von 1995 an ursprünglich zum Aufbau Ost eingeführte Solidaritätszuschlag muss unverzüglich gestrichen werden“. Das fordert die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag jetzt in einem entsprechenden Antrag. Der „Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe <https://de.wikipedia.org/wiki/Annexsteuer>  zur Einkommensteuer <https://de.wikipedia.org/Swiki/Einkommensteuer_(Deutschland)>  und Körperschaftssteuer <https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftsteuer_(Deutschland)>  dar. Er besteht bis heute fort und macht 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftssteuer aus. Sein Aufkommen steht ausschließlich dem Bund zu.

Der Stuttgarter AfD-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Lothar Maier verwies in Berlin darauf, dass von den jährlichen Einnahmen des sogenannten „Soli“ in Höhe von 20 Milliarden Euro tatsächlich nur fünf Millionen Euro den Neuen Bundesländern zugutekämen.

Maier: „Der Rest dieser Einnahmen versickert irgendwo im deutschen Steuersumpf. Damit werden andere Löcher gestopft, die mit der ursprünglichen Zweckbestimmung des „Soli“ nichts zu tun haben. Aus unserer Sicht ist der „Soli“ überdies verfassungswidrig, weil er eben nicht zur kurzfristigen Überbrückung finanzieller Lücken im Bundeshaushalt dient, sondern als Dauereinrichtung besteht. Außerdem werden im Ausland erzielte Einkünfte in geringerem Maße durch den Solidaritätszuschlag belastet als inländische. Darin sehen wir einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Im Ausland gezahlte Steuern werden nämlich auf im Ausland erzielte Einkünfte zum Teil auf die hiesige Einkommensteuer angerechnet. Die Ungleichbehandlung der Besteuerung von ausländischen und inländischen Einkünften hat der Bundesrechnungshof bereits 2008 festgestellt und als Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bewertet. Die Merkel-Regierung musste diesen Umstand gegenüber dem Rechnungshof zugeben und hat als Folge eine Prüfung in Aussicht gestellt. Diese Prüfung dauert auch nach zehn Jahren immer noch an. Das kann man nur als Trauerspiel bezeichnen.

Neben der Verfassungswidrigkeit ist uns an einer deutlichen Entlastung der Bürger von der Steuer- und Abgabenlast gelegen. Insbesondere Freiberufler und Arbeitnehmer ohne ausländische Einkünfte werden durch das Solidaritätszuschlagsgesetz nachhaltig diskriminiert. Auch das ist ein gravierender Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Für viele mag es überraschend klingen, dass der „Soli“ nicht zweckgebunden ist. Die Absicht von 1995, den Aufbau des durch die kommunistische Misswirtschaft völlig abgewirtschafteten Mitteldeutschlands zu fördern, stellt sich heute zudem in einem anderen Licht dar: Immense Summen verschlingt in unseren Tagen das Abenteuer Euro und Europa.

Schätzungen gehen davon aus, dass die insgesamt durch die Solidaritätsabgabe entstandene Summe die Größenordnung von zwei Billionen Euro überschritten haben dürfte. Das entspricht den Einnahmen des Bundes, aller Bundesländer und aller Kommunen in Deutschland zusammengerechnet – und das über einen Zeitraum von drei Jahren! So mag es nicht verwundern, dass Deutschland im internationalen Vermögensvergleich der Europäischen Zentralbank inzwischen auf den hinteren Rängen gelandet ist“.