Drohende Fahrverbote bedeuten kalte Enteignung der Dieselbesitzer – was tut die Bundesregierung?
Bundesumweltministerin Hendricks empfiehlt Dieselbesitzern zu prüfen, wo sie hinfahren wollen – und sich auf künftige Verbotszonen einzustellen.
Bis heute macht die Bundesregierung uns Bürgern mit reduzierter Steuer den Kauf und Betrieb von Diesel-PKW schmackhaft. Und das, obwohl die neuen EU-NO2-Grenzwerte seit acht Jahren in Kraft und damit ihre Überschreitungen in unseren Städten bekannt sind. Nun stehen auf einmal Fahrverbote im Raum! Fahrverbote bedeuten aber die kalte Enteignung der Diesel-Kfz-Besitzer. Was die Bundesregierung dagegen tut und noch tun will ist herzlich wenig.
In der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 28.02.2018 wies der Karlsruher AfD-Abgeordneten Marc Bernhard darauf hin, dass die Bundesregierung die Anschaffung und den Betrieb von Diesel-Kfz als umweltfreundliche Maßnahme, wie schon seit Jahren, so auch noch heute mit Steuervorteilen fördere. Dementsprechend haben heute 40% der Kfz in Deutschland einen Dieselmotor. Vor diesem Hintergrund fragte er, was die Bundesregierung tue, um Fahrverbote zu vermeiden, die eine kalte Enteignung der Dieselbesitzer bedeuteten. Schließlich sei auch die Existenz vieler Handwerksbetriebe bedroht.
In ihrer Antwort wies Umweltministern Hendricks darauf hin, dass 50 der 70 betroffenen deutschen Städte nur knapp über den Grenzwerten lägen, und dass diese bald innerhalb der erlaubten Grenzwerte zu erwarten seien – womit sie bestätigte, dass man davon ausgeht, dass die in den Städten gemessenen Stickoxid-Konzentrationen auch ohne neue Maßnahmen wie Fahrverbote weiter fallen werden.
Zudem riet sie den Dieselfahrern, selbst zu prüfen, ob sie im Bereich der übrig bleibenden 20 Städte wohnten, denn nur dann seien sie betroffen. Die allermeisten seien nicht betroffen, fügte die Ministerin noch an, so als ob sie für den Rest, der sich dann mit den Fahrverboten rumärgern muss, nicht zuständig sei.
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