Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass beim Bundesamt für Justiz derzeit über 230 Rückführungsanträge nach dem Haager Kindesentführungsabkommens (HKÜ) anhängig sind. Hinter jedem dieser Anträge steht mindestens ein deutsches Kind, welches von einem meist nicht-deutschen Elternteil ins Ausland entführt worden ist.
Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der AfD-Fraktion, Dr. Anton Friesen:
„Mit dem HKÜ gibt es theoretisch ein völkerrechtliches Abkommen, welches die Rückführung von entführten Kindern erleichtern soll. Doch in der konkreten Umsetzung gibt es nach wie vor massive Defizite. Das liegt vor allem am Unwillen einiger Länder wie beispielsweise der Ukraine. Dorthin wurden zwar bisher 33 Rückführungsanträge zugestellt, aber kein einziges Kind konnte auf diesem Wege nach Deutschland zurückgeführt werden. Diese ernüchternde Information ging aus einem Interview des ARD-Magazins Report Mainz mit dem stellvertretenden Justizminister der Ukraine Serhij Petuchow hervor. Daher ist auch die angebliche Unkenntnis der Bundesregierung über etwaige Entführungsstaaten, die sich nicht an das HKÜ halten, unglaubwürdig.
Es ist zudem bedauerlich, dass der Bundesregierung keine repräsentativen Zahlen zu tatsächlichen Rückführungen bei HKÜ-Verfahren vorliegen. Denn hier würde sich vermutlich ein eindeutiges Bild zeigen und ein weiteres Versagen der deutschen Politik aufdecken. Der aktuelle Status quo ist jedenfalls nicht länger hinnehmbar. Der Druck auf unkooperative Staaten muss deutlich erhöht werden, um deutsche Kinder wieder in ihre Heimat zurückzuholen. Die betroffenen Väter und Mütter können sich in dieser Frage der Unterstützung der AfD sicher sein.“