Zur Löschung des AfD-Bundestagsfraktions-Tweets am 3.1.2018 durch Twitter erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland:
„Gestern wurde der erste AfD-Fraktions-Tweet in vorauseilendem Gehorsam von Twitter gelöscht. Darin stand: ‚Haben Sie jemals davon gehört, dass katholische, evangelische, jüdische oder buddhistische Männermobs zusammenfanden, um Frauen gemeinsam zu belästigen?‘
Dieser und mittlerweile viele tausend andere gelöschte Tweets zeigen, welche absurde Wirkung das Maas’sche NetzwerkDG entfaltet. Privatpersonen, das heißt in diesem Fall Twitter-Mitarbeiter, können und dürfen nicht die Aufgabe von Richtern übernehmen. Dieses Zensurgesetz erlaubt es jedem zu versuchen, unliebsame Meinungsäußerungen zu löschen.
Der dramatische Fehler des NetzwerkDG ist es, dass Privatpersonen aus Angst vor horrenden Geldbußen die Aufgaben von Richtern übernehmen. Das darf nicht sein, das ist in keinem anderen Land so, dadurch wird der Rechtsstaat ausgehebelt.
Besonders absurd ist, dass just der geschäftsführende Justizminister der Urheber dieses Anti-Rechtsstaat-Gesetzes ist. Natürlich endet die Meinungsfreiheit dort, wo das Strafrecht beginnt. Aber wo es tatsächlich beginnt, sollten ausschließlich Richter und keine Privatpersonen entscheiden.“