Bei der Überprüfung ihrer Mitarbeiter verlässt sich die Bundespolizei teils auf freiwillige Angaben der zu überprüfenden Personen. Dies geht aus der Antwort der zuständigen Staatssekretärin Dr. Emily Haber auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert an die Bundesregierung hervor.

Im Rahmen der Recherche zur Unterwanderung von Sicherheitsbehörden durch Mitglieder krimineller Clan-Familien wollte der Abgeordnete Auskunft darüber, wie hoch der Migrantenanteil innerhalb der Bundespolizei speziell aus dem Libanon, der Türkei und aus Syrien ist.

Staatssekretärin Dr. Haber teilte daraufhin mit: „Alle Angaben zum Migrationshintergrund, sofern sie nicht die staatsbürgerliche Zugehörigkeit berühren, basieren ausschließlich auf freiwilligen Angaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei und unterliegen somit einer begrenzten Aussagekraft.“

Martin Sichert fordert daher eine Änderung des Überprüfungsverfahrens: „Obwohl alle Bewerber nachrichtendienstlich und polizeilich überprüft werden, muss die Freiwilligkeit der Angaben zum Migrationshintergrund zwingend durch eine Auskunftspflicht ersetzt werden!“ Wie sonst soll ein Bewerber mit Migrationshintergrund, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, vollumfänglich überprüft werden können, wenn er keine Angaben zu einer etwaigen libanesischen oder syrischen Herkunft machen muss?

Jüngst sorgten mehrere Fälle bei der Polizei in Berlin und NRW für Schlagzeilen, da dort der Verdacht der Unterwanderung durch Mitglieder krimineller Großfamilien, speziell aus arabischen Staaten, im Polizeidienst aufkam. Nach den nun erfolgten Aussagen der Bundesregierung darf bezweifelt werden, dass die Bundespolizei vor einer möglichen Unterwanderung gewappnet ist, auch wenn lt. Staatssekretärin Dr. Haber „der Bundespolizei sowie dem Bundeskriminalamt keine Erkenntnisse vorliegen, dass Beschäftigte oder Auszubildende der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes Angehörige sogenannter krimineller Clans sind.“