Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Fall der noch geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka der AfD Recht gegeben. Wanka hatte die Homepage ihres Ministeriums dazu missbraucht, Stimmung gegen die AfD und eine von ihr angemeldete Demonstration zu machen. „Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung einer Partei durch staatliche Organe (...) greift in das Recht der betroffenen Partei [...]