Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (LEV) von Sachsen-Anhalt hatte mit Schreiben vom 05.07.2012 die aktuelle Vorplanungsunterlagen dem Bundesministerium mit der Bitte um Zustimmung der Linienführung der Vorzugsvariante vorgelegt, um auf deren Grundlage die Entwurfsplanungen aufnehmen zu können. Nach Abschluss der Überarbeitung des BVWP 2030 sowie der Verabschiedung des sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) nunmehr seinen Prüf- und Abstimmungsprozesse für das Vorhaben wieder aufgenommen. Das teilte das Ministerium für LEV Andreas Mrosek auf dessen Anfrage mit. Im Weiteren – das BMIV möchte mit Schreiben vom 16.01.2017 von der Auftragsverwaltung Sachsen-Anhalts (AV ST) ergänzende Angaben bzw. eine vertiefte Darstellung verschiedener Varianten der Ortsumgehung. Durch die AV ST sind die Varianten 1 (Hafenquerung; Vorzugsvariante der AV ST), 5 und 3/ Untervariante 3 (Trassenbündelung entlang der Bahnstrecke) die angesetzten Kosten mittels Baupreisindex fortzuschreiben sowie eine nach den Varianten differenzierte Betrachtung der Entsorgungskosten kontaminierter Böden vorzunehmen. Zusätzlich ist die Querung der Stromfreileitung in der Variante 1 monitär zu bewerten sowie die Varianten 1, 5 und 3/ U3 eine Abschätzung der Mehrkosten aufgrund noch vorzunehmender Anpassungen an das aktuelle Regelwerk (u.a. Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) zu ermitteln. Die Landesbaubehörde ist durch das Ministerium für LEV aufgefordert, bis Mitte Februar 2017 eine Zeitschiene für die Abarbeitung der Forderungen des BMVI vorzulegen.