Am 27.11.2015 beschloss die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” (Teilplan Wind) einschließlich des Umweltberichtes öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Anliegen des Teilplans Wind ist die Festlegung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie gem. § 8 Abs. 7 ROG. Damit verbunden ist in der Regel der Ausschluss des übrigen Raumes für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen (WEA) gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Deshalb ist eine qualifizierte Behandlung des Themas wichtig. Die Stadt Dessau-Roßlau hatte im bisherigen Beteiligungsverfahren bereits am 20.10.2014 zur Feststellung des Untersuchungsrahmens auf Bodenschutz-, Naturschutz- und Immissionsschutz sowie Denkmalschutz als zu beachtenden Belange hingewiesen und am 12.08.2015 zum 1. Entwurf des Teilplans Wind eine qualifizierte Stellungnahme mit den Hinweisen auf eine Verkleinerung des Vorranggebietes und einer Höhenbegrenzung auf den Bestand abgegeben. Auch an den Festsetzungen und Formulierungen im jetzt vorliegenden 2. Entwurf bestehen weiterhin enorme Bedenken. Insofern wird die Stadt Dessau-Roßlau wieder eine entsprechende Stellungnahme abgeben und sich dabei insbesondere auf Belange des Denkmalschutzes (Schloss Mosigkau und Park), des Naturschutzes (Prödelteiche, Brutstätten etc.) und des Planungsrechtes (Schutzgut Mensch) verweisen. Aufgrund der Betroffenheit hat sich die Ortschaft Mosigkau sehr intensiv mit der Problematik beschäftigt. Das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste hat sich dazu – als untere Raumordnungsbehörde – mit dem Ortschaftsrat und den Vertretern der Stadt in der Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft abgestimmt und am 15.01.2016 eine öffentliche Bürgerversammlung unterstützt. Die Stadt Dessau-Roßlau ist aber nur ein beteiligter Dritter, nicht aber Träger der Planung selbst. Die Verwaltung wird per Stellungnahme – im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum 2. Entwurf – alle rechtlich möglichen Argumente gegen die Flächenausdehnung des Vorranggebietes qualifiziert vorbringen. Es ist schon verwunderlich, das dieses Gebiet im Jahr 2004 als nicht geeignet für Windkraftanlagen klariert und 2011 wieder zum Eignungsgebiet wurde. Die AfD-Fraktion unterstützt hierbei die Stadt Dessau-Roßlau. Stadtrat Andreas Mrosek hat ebenfalls Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben eingelegt.